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Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium des FES-Ehemalige e.V. und findet satzungsgemäß mindestens alle zwei Jahre statt (§ 14 Abs. 2 der Satzung). Bisher wurden Mitgliederversammlungen aus konkretem Anlass meist jährlich durchgeführt.

Die 28. Mitgliederversammlung fand am 15. März in Schwerin statt. Adresse:

InterCity Hotel Schwerin
Grunthalpl. 5-7, 19053 Schwerin
Raum 4

Tagesordnung der 28. Mitgliederversammlung

Nach § 14 (4) unserer Satzung schlug der Vorstand folgende Tagesordnung vor:

  1. Begrüßung der Anwesenden durch den Vorstand
    2. Bestimmung Versammlungsleiter/in
    3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
    4. Wahl Versammlungsschriftführer/in
    5. Ergänzung/Beschlussfassung der Tagesordnung
    6. Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung (16. März 2025 in Karlsruhe)
    7. Bericht des Vorstands über die Tätigkeit des Vereins und seine Finanzen in 2025
    8. Bericht der Kassenprüfung für das Finanzjahr 2025
    9. Entlastung des Vorstands
    10. ggf. Vorstandsnachwahl
    11. Arbeitsplanung 2026
    12. Haushalts- und Budgetplanung 2026 und 2027
    13. Vorschlag zur Anpassung der Mitgliedsbeiträge und Neufassung der Beitragsordnung ab dem 1. Januar 2027
    14. Sonstiges

Dokumente zu den Mitgliederversammlungen

Hier finden Sie die Protokolle aller Mitgliederversammlungen seit Gründung des Vereins im Jahr 2004. (folgt)